„Veranstaltungsbranche ist noch zurückhaltend“

Der nächste Öffnungsschritt in der Corona-Krise startet am 17. Mai mit dem Vollbetrieb an den Schulen. Zwei Tage später werden Gastronomie, Tourismus und Veranstaltungen wieder möglich sein.  In der Eventbranche ist man aufgrund der nun geschaffenen Perspektiven erleichtert, auch wenn es einige Richtlinien zu beachten gilt. So sind bei Kultur- und Sportevents indoor bis zu 1.500 und outdoor bis zu 3.000 Zuschauer erlaubt. Damit sind auch Messen und Kongresse wieder möglich. Veranstaltungsorte mit fixen Sitzplätzen dürfen maximal zu 50 Prozent ausgelastet werden. An Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 50 Personen teilnehmen (indoor und outdoor). Veranstaltungen ab elf Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde. Die Regeln für die Veranstaltungs-Gastronomie sind analog zur Gastronomie. Jeder Veranstalter muss ein Präventionskonzept erstellen und einen Covid-19-Beauftragten ernennen.

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über eine dynamische Verordnungslage, richtige Begriffsverwendung, Kapazitätsengpässen bei Bezirksverwaltungen und die Eigenverantwortung jedes Einzelnen.


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